Information: „Verkehrs-Smileys“ vor GS Rethen

Obwohl wir im Ortsrat am 16.05.2017 ( link ) beschlossen haben, dass sogenannte Smileys vor der Grundschule Rethen aufgestellt werden sollen ( Antrag ), hat und will die Stadtverwaltung diesen Beschluss nicht umsetzen. Laut der Stadtverwaltung ist dies nicht Aufgabe des Ortsrates ( Mitteilung in der Sitzung vom 26.09.2017 )  und so wird unser Beschluss einfach nicht erfüllt.

Dazu gibt es folgende rechtliche Informationen:

Die Befugnisse der Ortsräte unterteilen sich in Entscheidungsrechte (§§ 93, 94 Abs. 2 Satz 2 NKomVG), Anhörungsrechte (§§ 93 Abs. 2 Satz 3, 94) und Initiativrechte (§§ 93 Abs. 3, 94 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 NKomVG); Häusler im Kommentar Blum/Häusler/Meyer, § 93 NKomVG, Erl. 2.

Die Aufstellung von Verkehrszeichen bzw. die Entscheidung darüber (auch Geschwindigkeitsdisplays) gehört nicht in die Zuständigkeit eines Ortsrates gem. § 93 NKomVG.

Nach den mir übersandten Unterlagen hat die Gruppe SPD und Grüne im Ortsrat Rethen einen Antrag gestellt, zur dauerhaften Sicherung des Schulweges ein Geschwindigkeitsdisplay aufzustellen. Dies entspricht dem Initiativrecht (s. o.) gem. § 94 Abs. 3 Satz 1 NKomVG.

Bei der Aufstellung von Verkehrszeichen handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung, es fällt damit in die Zuständigkeit des Bürgermeisters (§ 85 Abs. 1 Nr. 7 NKomVG). Der Bürgermeister hat den Antrag beantwortet und die Entscheidung ausführlich begründet. Die Verwaltung hat den Antrag rechtlich zu prüfen, aber auch sonstige Belange zu berücksichtigen. Dies ist nach der Drucksachen-Nr. 2017/128/1 geschehen.

Es tut uns sehr leid, dass die Stadtverwaltung die Anregung / den Beschluss eines demokratisch gewählten Gremiums nicht umsetzt.

Immerhin wurde nun Geld für den Kauf 2 weiterer Smileys in den Haushalt gestellt. Die Stadtverwaltung hat zugesagt, diese regelmäßig auch vor die Schule zu hängen.

Wollen wir hoffen, dass weiterhin keine Unfälle passieren.